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| Allgemeines |
| Datentransfer |
| Bestellungen |
| Preise |
| Termine |
| 3D-Geometrien |
| Ausdrücke von Visualisierungen |
| Garantie |
| Mängel |
| Gerichtsstand |
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Allgemeines: Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie durch die Virtual Production schriftlich anerkannt werden. Wenn die Geschäftsbedingungen keine speziellen Regelungen vorsehen gilt das Schweizerische Obligationenrecht. | top |
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Datentransfer: Die Virtual Production benutzt zur Ausführung von Aufträgen folgende Software:
- Cinema 4d
- Intelicad
- Adobe-Photoshop
- Adobe InDesign
- Corel
- Open Office
Sollte der Besteller andere Software benutzen, werden die Kosten der Konvertierung in Rechnung gestellt. Bei Problemen mit Daten die vom Besteller geliefert werden, kann die Virtual Production weder preislich noch terminlich belangt werden. | top |
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Bestellungen: Alle an Mitarbeiter aufgegeben Bestellungen sind verbindlich und werden von der Virtual Production schriftlich bestätigt. Die Bestellungen werden erst ausgeführt, wenn der Virtual Production die schriftliche Bestätigung vom Besteller unterschrieben vorliegt. | top |
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Preise: Gemäss unterschriebener Auftragsbestätigung. Preisänderungen von +/- 10 Prozent werden nicht schriftlich bestätigt. Mehr- und Minderpreise über +/- 10 Prozent werden schriftlich bestätigt und erst bei unterschriebener Rückantwort ausgeführt. | top |
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Termine: Wir bemühen uns die angegeben Termine einzuhalten. Für ausserordentliche Ereignisse oder unvorhergesehene Probleme, die auf die angegebenen Termine Einfluss haben, haftet die Virtual Production nicht. Sollten Terminverzögerungen auftreten wird der Besteller benachrichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. | top |
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3D-Geometrien: Sämtliche durch die Virtual Production konstruierte 3D-Geometrien sind Eigentum der Virtual Production und werden nur gegen Entgelt an Dritte abgegeben. Die Preise richten sich nach Umfang und Menge der gewünschten 3D-Geometrien. | top |
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Ausdrücke von Visualisierungen: Wenn in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als Bestandteil des Auftrages erwähnt, werden die Ausdrücke von Visualisierungen separat verrechnet. Die Virtual Production haftet nicht für Abweichungen zwischen der von ihr erstellten Visualisierung und dem effektiven Bauprojekt. | top |
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Garantie: Die Virtual Production steht dafür ein, dass die Dienstleistungen und Produkte die schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältigster Produktentwicklung und Beratung Fehler einschleichen können, dass die Virtual Production deshalb über die schriftlichen Zusicherungen hinaus keine Gewährleistung erbringt. Von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, welche die Virtual Production nicht zu vertreten hat wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung oder extreme Umgebungseinflüsse. Ausgeschlossen ist insbesondere auch jede Haftung für Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten. Bei Ausfällen entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten oder Informationen zu verbreiten, die gegen geltendes schweizerisches Recht verstossen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über geltende Gesetze in Kenntnis zu setzen und diese einzuhalten.
Die Virtual Production ist nicht verantwortlich für Herkunft, Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der Angebote von Seiten der Kunden. | top |
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Mängel: Unsere Haftung beschränkt sich auf offensichtliche Mängel. Für Schäden die durch unsachgemässe Verwendung unserer Produkte entstehen übernehmen wir keine Haftung. Sollte der Besteller offensichtliche Mängel entdecken, muss er diese innert 10 Tagen (Datum des Poststempels) schriftlich bei der Virtual Production melden. Später eingehende Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Die Übernahme von weiteren Schadenersatzforderungen, insbesondere Folgeschäden, wird ausdrücklich wegbedungen. | top |
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Gerichtsstand: Der Gerichtsstand der Virtual Production ist Pfäffikon ZH. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. | top |